Grundsätze der Vergütungspolitik
Das Vergütungssystem der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg Asset Management) basiert im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen (§ 37 KAGB) auf dem Grundsatz, dass die Vergütung mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sein soll. Das System der Vergütung darf keine Anreize zum Eingehen von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind und die Hamburg Asset Management daran hindern, pflichtgemäß im besten Interesse der Investmentvermögen zu handeln. Mehr dazu im nachstehenden Dokument.
Beschreibung, wie die Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik berücksichtigt werden (Art.5 SFDR)
Die Vergütungspolitik der Hamburg Asset Management entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und berücksichtigt die Investitions- und Managemententscheidungen in Bezug auf die von der Hamburg Asset Management verwalteten AIF. In diesen Entscheidungsprozessen sind Umwelt-Aspekte bereits jetzt mittelbar berücksichtigt. Um die Nachhaltigkeitsrisiken umfassend auch auf Sozial- und Governance-Aspekte zu erstrecken, beabsichtigt die Hamburg Asset Management, interne Strategien einzurichten, um noch gezielter Aspekte zur Förderung der ESG-Ziele in der Vergütungspolitik zu berücksichtigen.
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