Beschwerdemanagement
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Wenn Sie Grund zur Kritik haben oder sich beschweren möchten, lassen Sie uns dies bitte wissen. Nur durch Ihre Rückmeldung haben wir die Möglichkeit, uns kontinuierlich zu verbessern. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihre Hinweise und Beschwerden prüfen und gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen.
Unser Beschwerdemanagement ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Nach Erhalt Ihrer Beschwerde werden wir Ihr Anliegen innerhalb von drei Werktagen prüfen. Sollte es uns aufgrund der Komplexität des Sachverhalts nicht möglich sein, Ihnen innerhalb dieser Frist abschließend qualifiziert zu antworten, erhalten Sie von uns eine Zwischenmitteilung, in der wir den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen, und eine Aussage treffen, in welchem Zeitraum voraussichtlich eine Antwort versendet wird
Sie können Ihre Kritik oder Beschwerde über folgende Wege bei uns einreichen:
Per E-Mail
Senden Sie Ihre E-Mail an beschwerde@hh-asset.de
Per Telefon
Wir sind von Montags bis Freitags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter +49 (0) 40 – 300 846-240 für Sie erreichbar.
Schriftlich
Bitte senden Sie Ihre Beschwerde an
Hamburg Asset Management
HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Große Elbstraße 14
22767 Hamburg
Schlichtungsstelle bei der BaFin
Anleger, die Verbraucher sind, können jederzeit wegen behaupteter Verstöße gegen das KAGB eine bei der BaFin eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle
– Referat ZR 4 –
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 4108-0
Fax: +49 (0) 228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Für den schriftlichen Antrag ist auf der Homepage der BaFin ein Formular abrufbar (https://www.bafin.de/invg-schlichtung).
Die Beschwerde ist unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Weitere Einzelheiten hierzu können der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 342 des KAGB (KASchlichtV) entnommen werden, die bei der BaFin erhältlich ist.
Schlichtungsstelle Fernabsatz für Finanzdienstleistungen
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind erhältlich bei:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 9566-3232
Fax: +49 (0) 69 709090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Web: www.bundesbank.de
Die Beschwerde ist unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Die Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle bestimmen sich im Übrigen nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Die Verordnung regelt auch die Übertragung der Aufgabe auf Dritte.
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