Anlegerrechte

Rechte im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Investmentvermögen

Ihre Rechte als Anleger eines Investmentvermögens ergeben sich aus den jeweils für ein Investmentvermögen erstellten Verkaufsunterlagen sowie aus den anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

Die Verkaufsunterlagen bestehen bei Publikums-AIF aus dem Verkaufsprospekt, der auch die Anlagebedingungen, den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag enthält, dem Basisinformationsblatt und dem Jahresbericht (sofern ein solcher bereits veröffentlicht wurde).

Die jeweiligen Verkaufsunterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache bei der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg und unter https://hh-asset.de/produkte/ erhältlich.

Rechtsdurchsetzung

Die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird als Kapitalverwaltungsgesellschaft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Anleger, stehen Ihnen neben den bereits erwähnten Beschwerdeverfahren und zusätzlich zur individuellen Rechtsdurchsetzung vor einem Zivilgericht weitere Wege zur Verfügung, die im Folgenden zusammengefasst werden.

Kollektive Rechtsdurchsetzung

Anleger sind berechtigt, sich an den folgenden Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Form von Klageverfahren zu beteiligen bzw. diese zu nutzen:

  • Verbandsklagen nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG)

Nach dem VDuG stehen klageberechtigten Stellen – das heißt nicht unmittelbar dem Anleger selbst – als Verbandsklagen die Abhilfeklage und die Musterfeststellungsklage zur Verfügung, sofern die im VDuG festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit der Abhilfeklage kann eine klageberechtigte Stelle die Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher begehren. Als Leistung kann auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden.

Mit der Musterfeststellungsklage kann eine klageberechtigte Stelle die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren.

Anleger eines Investmentvermögens, die zugleich Verbraucher im Sinne des VDuG sind, können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden.

Rechtskräftige Urteile über Verbandsklagen binden grundsätzlich ein zur Entscheidung eines Rechtsstreits zwischen einem angemeldeten Verbraucher und dem verklagten Unternehmer berufenes Gericht, soweit dessen Entscheidung den Lebenssachverhalt der Verbandsklage und einen mit der Abhilfeklage geltend gemachten Anspruch oder ein mit der Musterfeststellungsklage geltend gemachtes Feststellungsziel betrifft.

Weitere Informationen zu Verbandsklagen sind auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Verfahren/Verfahren_node.html
erhältlich.

Informationen zu anhängigen Verbandsklagen sind im Verbandsklageregister unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Verbandsklagen_node.html 
erhältlich.

  • Kapitalanleger-Musterverfahren gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetztes (KapMuG)

Ein Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG ist insbesondere in Bezug auf Schadensersatzansprüche von Anlegern wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (wie z. B. in einem Verkaufsprospekt nach dem Kapitalanlagegesetzbuch) statthaft. Der Antragsteller eines Musterverfahrens muss insbesondere darlegen, dass der Entscheidung über die Feststellungsziele im Musterverfahren Bedeutung über den einzelnen Rechtsstreit hinaus für andere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten zukommen kann. Das Prozessgericht macht einen zulässigen Musterverfahrensantrag im Musterverfahrensregister des Bundesanzeigers unter der Rubrik „Register nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ im gerichtlichen Teil bekannt (www.bundesanzeiger.de).

Vor der Beteiligung an einem der vorgenannten Verfahren und zu den Voraussetzungen der Teilnahme sollten Sie entsprechenden rechtlichen Rat einholen.

Widerruf des Vertriebs

Die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH kann beschließen, den Vertrieb eines Investmentvermögens zu widerrufen.