Nachhaltigkeitsrisiken


Beschreibung des Prozesses zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmententscheidungen (Art. 3 SFDR)

Die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg Asset Management) berücksichtigt im Rahmen von Anlageentscheidungen für ihre AIF als auch fortlaufend während der Investitionsdauer von bestehenden Anlagen etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten (Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung) stehen. Dies betrifft insbesondere die Risiken, die sich aus den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ableiten lassen:

Environmental / Umwelt

  • Klimaschutz;
  • Anpassung an den Klimawandel;
  • Schutz der biologischen Vielfalt;
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  • Schutz gesunder Ökosysteme;
  • Nachhaltige Landnutzung.

Social / Soziales

  • Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung);
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
  • Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen;
  • Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit;
  • Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz;
  • Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette;
  • Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten;
  • Steuerehrlichkeit.

 

Governance / Unternehmensführung

  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption;
  • Nachhaltigkeitsmanagement durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat;
  • Vergütung der Geschäftsleitung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit;
  • Ermöglichung von Whistle Blowing;
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten;
  • Gewährleistung des Datenschutzes;
  • Offenlegung von Informationen.

 

Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen dabei keine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet und in den Verkaufsprospekten bei der Ermittlung der Risikoausmaße berücksichtigt. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil eines AIF bei.

Vor diesem Hintergrund ist die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken als Teil unserer Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände zu minimieren. Hierbei stehen wir in einem laufenden Prozess der in regelmäßigen Abständen zu einer Überprüfung der Angemessenheit und weiteren Ausbildung der Methoden und Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Nachhaltigkeitsrisiken führt.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 SFDR)
Die Hamburg Asset Management berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.