IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNS WICHTIG

Beschwerdemanagement
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Wenn Sie Grund zur Kritik haben oder sich beschweren möchten, lassen Sie uns dies bitte wissen. Nur durch Ihre Rückmeldung haben wir die Möglichkeit, uns kontinuierlich zu verbessern. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihre Hinweise und Beschwerden prüfen und gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen.

Unser Beschwerdemanagement ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Nach Erhalt Ihrer Beschwerde werden wir Ihr Anliegen innerhalb von drei Werktagen prüfen. Sollte es uns aufgrund der Komplexität des Sachverhalts nicht möglich sein, Ihnen innerhalb dieser Frist abschließend qualifiziert zu antworten, erhalten Sie von uns eine Zwischenmitteilung, in der wir den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen, und eine Aussage treffen, in welchem Zeitraum voraussichtlich eine Antwort versendet wird

Sie können Ihre Kritik oder Beschwerde über folgende Wege bei uns einreichen:

Per E-Mail
Senden Sie Ihre E-Mail an beschwerde@hh-asset.de

Per Telefon
Wir sind von Montags bis Freitags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter +49 (0) 40 – 300 846-240 für Sie erreichbar.

Schriftlich
Bitte senden Sie Ihre Beschwerde an

Hamburg Asset Management
HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Große Elbstraße 14
22767 Hamburg

Schlichtungsstelle bei der BaFin
Anleger, die Verbraucher sind, können jederzeit wegen behaupteter Verstöße gegen das KAGB eine bei der BaFin eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle
– Referat ZR 3 –
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 4108-0
Fax: +49 (0) 228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

Für den schriftlichen Antrag ist auf der Homepage der BaFin ein Formular abrufbar (https://www.bafin.de/invg-schlichtung).

Die Beschwerde ist unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Weitere Einzelheiten hierzu können der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 342 des KAGB (KASchlichtV) entnommen werden, die bei der BaFin erhältlich ist.


Schlichtungsstelle Fernabsatz für Finanzdienstleistungen
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind erhältlich bei:

Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 111 232, 60047 Frankfurt
Tel.: +49 (0) 69 23 88 1907
Fax: +49 (0) 69 709 090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de

Die Beschwerde ist unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Die Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle bestimmen sich im Übrigen nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Die Verordnung regelt auch die Übertragung der Aufgabe auf Dritte.


Beschreibung des Prozesses zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmententscheidungen (Art. 3 SFDR)

Die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg Asset Management) berücksichtigt im Rahmen von Anlageentscheidungen für ihre AIF als auch fortlaufend während der Investitionsdauer von bestehenden Anlagen etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten (Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung) stehen. Dies betrifft insbesondere die Risiken, die sich aus den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ableiten lassen:

Environmental / Umwelt

  • Klimaschutz;
  • Anpassung an den Klimawandel;
  • Schutz der biologischen Vielfalt;
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  • Schutz gesunder Ökosysteme;
  • Nachhaltige Landnutzung.

Social / Soziales

  • Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung);
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
  • Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen;
  • Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit;
  • Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz;
  • Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette;
  • Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten;
  • Steuerehrlichkeit.

 

Governance / Unternehmensführung

  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption;
  • Nachhaltigkeitsmanagement durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat;
  • Vergütung der Geschäftsleitung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit;
  • Ermöglichung von Whistle Blowing;
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten;
  • Gewährleistung des Datenschutzes;
  • Offenlegung von Informationen.

 

Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen dabei keine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet und in den Verkaufsprospekten bei der Ermittlung der Risikoausmaße berücksichtigt. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil eines AIF bei.

Vor diesem Hintergrund ist die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken als Teil unserer Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände zu minimieren. Hierbei stehen wir in einem laufenden Prozess der in regelmäßigen Abständen zu einer Überprüfung der Angemessenheit und weiteren Ausbildung der Methoden und Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Nachhaltigkeitsrisiken führt.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 SFDR)
Die Hamburg Asset Management berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.


Interessenkonflikte

Unser Handeln, sowie auch das unserer Gesellschafter, bestimmt sich nach dem ausschließlichen Interesse der Anleger und der von uns verwalteten Investmentvermögen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Kapitalanlagengesetzbuchs (KAGB) und der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV) informieren wir Sie daher im Rahmen des nachstehenden Dokuments über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.


Grundsätze der Vergütungspolitik

Das Vergütungssystem der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg Asset Management) basiert im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen (§ 37 KAGB) auf dem Grundsatz, dass die Vergütung mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sein soll. Das System der Vergütung darf keine Anreize zum Eingehen von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind und die Hamburg Asset Management daran hindern, pflichtgemäß im besten Interesse der Investmentvermögen zu handeln. Mehr dazu im nachstehenden Dokument.


Beschreibung, wie die Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik berücksichtigt werden (Art.5 SFDR)
Die Vergütungspolitik der Hamburg Asset Management entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und berücksichtigt die Investitions- und Managemententscheidungen in Bezug auf die von der Hamburg Asset Management verwalteten AIF. In diesen Entscheidungsprozessen sind Umwelt-Aspekte bereits jetzt mittelbar berücksichtigt. Um die Nachhaltigkeitsrisiken umfassend auch auf Sozial- und Governance-Aspekte zu erstrecken, beabsichtigt die Hamburg Asset Management, interne Strategien einzurichten, um noch gezielter Aspekte zur Förderung der ESG-Ziele in der Vergütungspolitik zu berücksichtigen.