Die neuen Sachwert-Investmentvermögen

Die sog. geschlossenen Investmentvermögen (auch: „geschlossene Investmentfonds“ oder „Geschlossene Alternative Investmentfonds“ – AIF) sind langfristige Kapitalanlagen in Sachwerte wie beispielsweise Immobilien, Flugzeuge, Erneuerbare Energien oder Schiffe.

Es handelt sich dabei um unternehmerische Beteiligungen, die mit Chancen und Risiken verbunden sind. Dies bedeutet, dass der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligungen eng mit der erfolgreichen Bewirtschaftung des Sachwertes sowie dessen Wertentwicklung und Finanzierung zusammenhängen.

Ausführliche Informationen zu geschlossenen Investmentvermögen finden Sie grundsätzlich in den jeweiligen Verkaufsunterlagen. Eine ausführliche Einführung ist in den Basisinformationen des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. enthalten, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen:


Neue Gesetze sollen die Finanzmärkte sicherer machen. In Deutschland hat der Gesetzgeber hierfür das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt, das für die neuen Sachwert-Investmentvermögen den rechtlichen Rahmen gibt:

Unter behördlicher Aufsicht

  • Investmentvermögen und ihre Verwalter unterliegen der deutschen Finanzaufsicht und brauchen eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Anbieter müssen eine angemessene Eigenkapitalausstattung nachweisen und über ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement verfügen.
  • Anbieter unterliegen umfangreichen Offenlegungs- und Berichtspflichten und ihre Geschäftsführer müssen einschlägig ausgebildet und erfahren sein.


Sicherung der Vermögenswerte

  • Die Gelder der Anleger und die Investitionsgegenstände werden von unabhängigen Verwahrstellen, z.B. Depotbanken, beaufsichtigt.
  • Das Management von Risiken und Liquidität erfolgt nach anerkannten Standards.
  • Zum Schutz von Privatanlegern sind bestimmte Produktmerkmale gesetzlich geregelt. So ist u.a. die Aufnahme von Krediten begrenzt. Das Fremdkapital in der Sachwertanlage darf nicht mehr als 60 Prozent des Verkehrswertes der Vermögensgegenstände ausmachen.
  • Pflicht zur Streuung des Risikos, wenn das Angebot sich an Privatanleger richtet, die weniger als 20.000 Euro investieren.


Transparenz

Umfassende Informationspflichten sorgen dafür, dass sich Anleger über das Produkt und dessen Entwicklung informieren können. So besteht u.a. die Pflicht, Anlegern mindestens einmal jährlich über den Wert der Sachwerte zu berichten.